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Artikel in "DiePresse" zum Thema ESG: Nicht gerade einfach, aber sinnvoll

Corporate Responsibility -

Berichtspflichtige Unternehmen sollten dringend mit der Dokumentation ihrer ESG-Performance starten.

Jetzt wird es also ernst für rund 2000 Unternehmen in Österreich. Sie werden zu Nachhaltigkeitsthemen und Themen der Corporate Social Responsibility berichtspflichtig.

Seit 1. Jänner 2024 sind börsenotierte, große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen (erster Bericht 2025), betroffen. Mit 1. Jänner 2025 wird die EU-Richtlinie, die in den einzelnen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden muss, für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026), schlagend, wenn zwei der drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden,
  • Umsatz größer als 50 Millionen Euro und
  • eine Bilanzsumme größer 25 Millionen Euro.

Ein Jahr später, 2026, sind dann auch börsenotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) umfasst – mit einer Opt-out-Möglichkeit bis 2028 (erster Bericht 2029). Um Haftungsrisiken und Reputationsschäden zu vermeiden, müssen Unternehmen rasch wirksame Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse erarbeiten, empfehlen Experten durch die Bank.

Mit dieser EU-weiten Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte, der die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zugrunde liegt, soll die Bewertung von Unternehmen vor dem Hintergrund des europäischen Green Deals erleichtert werden.

Gut, aber nicht gut genug

Schon jetzt berichten zahlreiche Unternehmen freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten. Das Beratungsunternehmen PwC analysierte im Rahmen seines ESG-Rankings 2023 die ESG-Performance der 155 umsatzstärksten Unternehmen. Am besten – besonderes Augenmerk lag auf der Transparenz und einer messbaren Verbesserung gegenüber den Vorjahren auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – schnitten dabei Raiffeisen Bank International (Kategorie Finanzdienstleister), Rosenbauer (Metallverarbeitung, Maschinenbau, Kfz), Wienerberger (Infrastruktur, Bau), Ottakringer (Nahrungs-, Genussmittel), Mondi (Papier, Holz), Lenzing (Pharma, Chemie), Novomatic (Sonstige), Zumtobel Group (Technologie, Medien, Telekom), OMV (Energie, Versorgungsunternehmen) und die Österreichische Post (Transport, Logistik) ab.
Allerdings: 27 Prozent der Unternehmen fielen durch, weil sie keine Transparenz und zugleich keine Performance-Verbesserung gezeigt hatten. Nur ein – namentlich nicht genanntes – Unternehmen konnte als „Vorreiter“ bezeichnet werden. Übrigens: Die börsenotierten Unternehmen erreichten im Schnitt doppelt so gute Ergebnisse wie die nicht
notierten Unternehmen. Für die Berater verdeutlicht dieses Ergebnis „die Wirksamkeit der Regulatorik zu Nachhaltigkeitsreporting und -management“.

Das Beratungsunternehmen BDO Österreich hat fünf Schritte ermittelt, die Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit beachten sollten:

  • Bewusstsein schaffen. Um auf einem stabilen Fundament bauen zu können, ist es essenziell, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit in der Organisation zu erhöhen. Dies gilt nicht nur für regulatorische Entwicklungen, sondern auch für die Vorteile (Effizienz, Geschäftsmodell, Employer Branding, Förderungen/Finanzen etc.), die mit unternehmerischer Nachhaltigkeit verbunden sind. Explizit empfohlen sind zielgruppenorientierte Workshops.
  • Strategie definieren. Erst gilt es, alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sowie relevanten Stakeholder zu identifizieren. Mit diesen Ergebnissen können Ziele, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten definiert werden. Aus diesen strategischen Überlegungen können neue Geschäftsmodelle abgeleitet und bereits vorhandene Prozesse optimiert werden. Dies betrifft etwa auch Bereiche wie Personalplanung oder Organisationsdesign.
  • Daten aufbereiten. Wichtig ist, nachhaltigkeitsrelevante Daten zu erheben und zu beschaffen sowie ein datenbasiertes Monitoring einzuführen. Ein strukturierter Prozess unterstützt bei der Auswahl von Tools, die Datenmanagement und Berichtslegung erleichtern.
  • Berichte erstellen und prüfen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gekommen, um zu bleiben. Unternehmen sind gut beraten, ehestmöglich mit einer sauberen Dokumentation zu beginnen. Dabei sollten die Anforderungen an die Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsbezug vom ESG- und Taxonomie-Reporting bis hin zum Vergütungsbericht im Auge behalten werden.
  • Strategie implementieren. Jetzt ist Change-Management gefragt. Damit die Ziele messbar bleiben, empfiehlt sich die Entwicklung von individuellen Kennzahlensystemen sowie die Definitionen von konkreten KPIs. Wer sich nachhaltig verhält und positiv auffällt, sollte auch dafür belohnt werden. Zu überlegen sind in diesem Rahmen Vergütungsmaßnahmen. Neben dem möglichen Imagegewinn hat die ESG-Performance spürbare Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken – nicht nur bei Green Bonds und nachhaltigen Finanzierungen, sondern auch bei Working Capital und Kreditlinien.

»Um Haftungsrisiken und Reputationsschäden zu vermeiden, müssen Unternehmen rasch wirksame Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse erarbeiten.«

Link zum Beitrag: https://www.diepresse.com/18160124/esg-nicht-gerade-einfach-aber-sinnvoll

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