Adressatenkreis
Dieser Verhaltenskodex richtet sich an Organe, Dienstnehmer oder sonstige Beauftragte der NOVOMATIC AG, wenn diese Tätigkeiten ausüben, die den Bestimmungen des Lobbying- und Interessensvertretungs- Transparenz-Gesetz - LobbyG, BGBl. I Nr. 64/2012, in der jeweils gültigen Fassung, unterliegen.
Rechtliche Grundlagen
Public Affairs-Tätigkeiten, insbesondere Interessenvertretung und Interessenaustausch, bilden wesentliche Elemente einer funktionierenden und lebendigen Demokratie. Die Ausübung solcher Tätigkeiten hat im Einklang mit den geltenden Gesetzen, insbesondere dem LobbyG und unter Beachtung aller konzerninternen Richtlinien, insbesondere der für alle Gesellschaften der NOVOMATIC-Gruppe verbindlichen NOVOMATIC Anti-Korruption-Konzernrichtlinie und des NOVOMATIC Code of Conduct, zu erfolgen. Dieser Verhaltenskodex wird allen im Interesse der NOVOMATIC AG zu erbringenden Public Affairs-Tätigkeiten zugrunde gelegt.
Grundsätze für die Ausübung von Public Affairs-Tätigkeiten
1. Professionalität
Public Affairs-Tätigkeiten sind stets auf eine faire und professionelle Art und Weise auszuüben. Dabei ist ein hohes ethisches und moralisches Verhalten an den Tag zu legen. Jeder Anschein für ungebührliches Verhalten ist zu vermeiden.
2. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Ausübung von Public Affairs-Tätigkeiten erfolgt im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem LobbyG, sowie den unternehmensinternen Corporate Governance-Richtlinien der NOVOMATIC AG.
3. Integrität und Lauterkeit
Integrität ist die Basis für die Ausübung aller Public Affairs-Tätigkeiten der NOVOMATIC AG. Jegliche Art von unlauterem oder unangemessenem Verhalten gegenüber einem Funktionsträger ist zu unterlassen. Gesellschaftlich akzeptierte und rechtmäßige Handlungen dürfen gesetzt werden, um einer Interessensvermittlung den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.
4. Verbot von Korruptionshandlungen oder sonstigem, ungebührlichem Verhalten
Die Gewährung, das Anbieten und das Versprechen von unzulässigen Vorteilszuwendungen an Funktionsträger sind strikt untersagt. Jeglicher Anschein von unsauberen, korrupten oder illegalen Aktivitäten ist zu vermeiden. Die für die NOVOMATIC AG geltenden einschlägigen Konzernrichtlinien und der NOVOMATIC Code of Conduct in der jeweils aktuell geltenden Fassung sind jederzeit einzuhalten.
5. Respekt
Der Umgang mit Funktionsträgern und Kollegen erfolgt stets respektvoll und transparent, unter Wahrung maßgeblicher Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht sind. Rassistische, sexistische, religiöse oder anderweitige Diskriminierungen sind mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern.
6. Ehrlichkeit
Personen, die Public Affairs-Tätigkeiten ausüben, informieren offen und wahrheitsgemäß über ihre Tätigkeit, ihren Arbeitgeber sowie dessen spezifische Anliegen. Funktionsträger und andere Interessierte sind stets aktuell und korrekt zu informieren. Von einer möglicherweise irreführenden Darstellung von Fakten wird Abstand genommen.
7. Vertraulichkeit
Die Geheimhaltung sämtlicher, durch Public Affairs-Tätigkeiten erhaltene, vertrauenswürdige Informationen ist sicherzustellen. Die Informationen werden weder verbreitet noch für andere Zwecke verwendet. Die Geheimhaltungspflicht kann nur durch ausdrückliches Einverständnis der NOVOMATIC AG oder durch gesetzliche Offenlegungspflichten aufgehoben werden.
8. Interessenkonflikte
Jegliche Handlungen, welche Funktionsträger einem Interessenkonflikt aussetzen, sind zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn die Annahme besteht, dass der Funktionsträger durch eine Handlung in seiner unparteiischen Amtsführung beeinflusst wird oder werden könnte. Personen, die Public Affairs-Tätigkeiten für die NOVOMATIC AG ausführen, haben sich über maßgebliche Tätigkeitseinschränkungen oder Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht worden sind, zu informieren und zu berücksichtigen.